RH AS 9x17 ET30

  • #1

    Hallo Leute


    Jetzt bin ich schon seit gut 2 Wochen daran alles für
    den TÜV (Schweizer MFK) vorzubereiten!


    Kann es sein das bei einer 9x17 ET30 der Abstand VORNE
    zwischen Felgenhorn und Federbein NUR ca 2mm beträgt?
    Die krieg ich doch so nie Eingetragen ODER?


    Was meint Ihr dazu?

  • #2

    Hi


    Hab bei mir 9,5x17 ET 36 RH drauf und mußte weil es auch so knapp war 20mm Spurplatten drauf machen :D
    Frag erst nach sonst biste nachher Kohle los und hast es nicht eingetragen ;(

    Gruß aus Köln Christian
    Stolz , ne Kölsche zo sin :respekt:
    Im Notfall : 0178/1496727 :ok:
    Als ich Deinen Hals berührte, Deinen Mund zu meinem führte, Deinen Saft in mir spürte.. oh, wie sehn` ich mich nach Dir - Du geliebte Flasche Reissdorfkölsch !!DANKE an Ed Hardy Da erkenn ich bekloppte sofort :thumbup: 3 Liter was sonst :(

    Einmal editiert, zuletzt von Chrysu ()

  • #3

    OK


    Ich werd Heut mal mit dem Tüv reden und den FelgenImporteur anfragen wie/was/wo...


    Danke


    Also der TÜV meint:Felge muss min 3mm und Reifen min 5mm Abstand zum Federbein haben!


    Da mein Reifen aber einen Randsteinschutz hat steht der Reifen leicht über!
    Korrigieren lässt sich das nur mit Reifen ohne Randsteinschutz oder Anpassung der ET.


    Gruss Patrik

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!