Hi,
naja so ganz einfach ist es auch nicht.
z.b. ist der Passus auf einigen Seiten, das Inhalte nur mit Genehmigung usw. (z.b. ADAC oder Bundesgusndheitsministerium)
Quelle: [URL=http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_600110/DE/Ministerium-BMG/Impressum/impressum-node,param=.html__nnn=true]Bundesgesundheitsministerium[/URL]
ZitatAlles anzeigen“Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten: Der Hyperlink kann auf die Startseite oder auf eine einzelne Webseite gesetzt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird. Der Vertragspartner teilt dem Bundesgesundheitsministeriums innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.”
totaler Quatsch und rechtlich nicht anfechtbar.
Siehe Entsprechende Rechtssprechungen.
Wichtig ist natürlich auch hier wieder der Punkt der inframeverlinkung.
Die verlinkte Seite darf also nicht so eingebunden werden, das der anschein erweckt wird, es handel sich um eine unterseite des verlinkenden Seitenbetreiber.
Ebenso sind Wortmarken/Markennamen geschützt.
Es müßten also einige User auf div. Forenseiten ihren Usernamen ändern.